Unsere Mitglieder - Persönliche Mitgliedschaft

Ordentliches (aktives oder passives) Mitglied kann jeder werden, der sich fachlich oder wissenschaftlich mit regulatorischen Angelegenheiten für Arzneimittel, Medizinprodukte, Diagnostika u.ä. befasst.  Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar.

Eine spezielle Firmenmitgliedschaft gibt es nicht.

Was bringt eine Mitgliedschaft?

  • Teilnahme an MEGRA-Fortbildungen und MEGRA Informationsveranstaltungen
  • regelmäßige Informationsberichte via Newsletter
  • freien Zugang zum internen Bereich der MEGRA Homepage
  • die Möglichkeit zu aktiver Mitarbeit
  • Direkte Kontakte oder Vermittlung zu Kollegen in der MEGRA zum Informationsaustausch
  • ein schriftliches Adressverzeichnis sämtlicher Mitglieder

und vieles mehr.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 1.1.2015:

€ 140.00 für aktive Mitglieder

Es sei an dieser Stelle erwähnt, daß wir für Vertreter von Behörden und dem akademischen Bereich eine Sonderregelung bzgl. des Mitgliedsbeitrages haben: Er beträgt € 35.00 für passive Mitglieder und Mitglieder aus Behörden.

Die Mitgliedschaft tritt in Kraft, sobald der erste Jahresbeitrag bezahlt wurde und der Vorstand diese bestätigt hat. Die Mitgliedschaft kann jeweils bis spätestens 15.12. zum 31.12 eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden.  Für die fristgemäße Kündigung ist das Mitglied persönlich verantwortlich. Mitgliedschaften, die nicht fristgemäß schriftlich gekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr.

 

 

 

 

 

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